WGA Akten

Landesarchiv Berlin Ausschnitt aus einer WGA-Akte © Facts & Files

Informationen zum Bestand der WGA im Landesarchiv Berlin


Eine der vordringlichsten und zugleich schwierigsten Aufgaben nach dem Zweiten Weltkrieg war die Ausgestaltung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts gegenüber den Opfern und deren Angehörigen.

Neben Entschädigungsleistungen für an Leib und Leben erlittene Schäden war die Rückerstattung des geraubten Besitzes zu organisieren. Durch den Befehl der Alliierten Kommandantur vom 26. Juli 1949 (BK/O (49) 180, zur Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände an Opfer nationalsozialistischer Unterdrückungsmaßnahmen (Rückerstattungsanordnung RAEO), wurde eine juristische Regelung dafür geschaffen. Anzumelden waren die Ansprüche bei dem Treuhänder der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung für zwangsübertragene Vermögen (später: Der Haupttreuhänder für das Rückerstattungsvermögen). Dieser leitete die Anträge an das zuständige Wiedergutmachungsamt zur Bearbeitung und Entscheidung weiter.

Mit dem Erlass des Bundesrückerstattungsgesetzes (BRüG) am 19.07.1957 wurde eine einheitliche Regelung für die Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Durch § 5 BRüG wurde die Zuständigkeit der Wiedergutmachungsämter von Berlin erheblich erweitert (Rückerstattung von auf das Gebiet der Bundesrepublik verbrachtem Raubgut).

Gegen die Entscheidung der Wiedergutmachungsämter konnte Einspruch erhoben werden, der nach Prüfung gegebenenfalls an die Wiedergutmachungskammern des Landgerichtes verwiesen wurde. Letztinstanzlich war das Oberste Rückerstattungsgericht für Berlin zuständig. Es lag außerhalb der deutschen Gerichtsorganisation und leitete seine Befugnisse aus dem Besatzungsrecht ab. Die Entscheidungen und Vergleiche wurden zu den Verfahrensakten der Wiedergutmachungsämter genommen.

Bis 2003 lag die Zuständigkeit für die Akten bei der Senatsverwaltung für Justiz. Dann erfolgte die Abgabe der rund 400 000 Verfahrensakten und der dazugehörigen Kartei an das Landesarchiv Berlin.

Hier wird der Bestand aufbewahrt, konservatorisch gesichert und für die Benutzung bereitgestellt. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Archivgesetz des Landes Berlin – ArchGB – vom 14. März 2016.